Rechtliches

Welche Nebenkosten entstehen bei einer Immobilientransaktion?

Im Zuge der Immobilientransaktion fallen für den Käufer folgende Nebenkosten an:

  • 3,5 % vom Kaufpreis für die Grunderwerbssteuer
  • 1,1% vom Kaufpreis für die Grundbuchseintragungsgebühr
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  • Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
  • Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  • Vermittlungshonorar Kauf : grundsätzlich 3% vom Kaufpreis zzgl. 20% MwSt.
  • Vermittlungshonorar Miete: je nach Situation zwischen 1 und 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt.

Eine komplette Auflistung finden Sie in der Nebenkostenübersicht, die für Sie in zwei Versionen zur Verfügung steht:

Wie wird der Konsument bei Immobiliengeschäften geschützt (Rücktrittsrechte)?

Das Konsumentenschutzgesetz KSchG hat die Aufgabe, den im Allgemeinen schwächeren Konsumenten (Verbraucher) vor Übervorteilung und unüberlegten Handlungen (z.B. Abschluss von Verträgen) zu bewahren bzw. für ihn eine Möglichkeit des Rücktritts zu schaffen. Die Ausnützung der typischen Unterlegenheit des Konsumenten gegenüber dem Unternehmer durch z.B. Überrumpelung soll somit verhindert werden.

Welche Möglichkeiten des Rücktritts stehen dem Verbraucher zu?

  • Allgemeines Rücktrittsrecht nach §3 KSchG
  • Erweitertes Rücktrittsrecht nach §3a KSchG
  • Rücktritt von Immobiliengeschäften nach §30a KSchG
  • Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)

Details dazu finden Sie ebenfalls in der Nebenkostenübersicht, die für Sie in zwei Versionen zur Verfügung steht.