FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz)
Seit Juni 2014 sind alle Immobilienbüros dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) verpflichtet. Dieses gibt vor, dass wir Ihnen schon vor der Zusendung von detaillierten Informationen auf unsere Aktivität als Immobilienmakler hinweisen und Sie schriftlich über unsere Vorgehensweise und Ihre Rechte (vor allem Rücktrittsrechte) informieren. Im Falle eines Verkaufs/Mietvertrags müssen wir Ihnen die Höhe der Provision ebenfalls schriftlich bekannt geben.
Weiterhin bleibt die Provisionspflicht natürlich nur dann bestehen, wenn die von Ihnen ausgesuchte Immobilie wirklich gekauft wird. Dieses Vorgehen fällt unter den Konsumentenschutz und ist EU-weit verpflichtend. Für Sie als Kunden ändert sich ansonsten nichts. Alle weiteren Maklerleistungen sind im Falle, dass das Geschäft nicht zu Stande kommt, nach wie vor unverbindlich und kostenlos.
Diese neue Vorgehensweise hat verständlicherweise bei unseren Kunden für Verwunderung gesorgt. Aber als seriöses Immobilienbüro ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, geltendes Konsumentenrecht anzusprechen und umzusetzen und nicht, wie viele andere Anbieter, dieses im Kleingedruckten verschwinden zu lassen oder gar nicht darauf hinzuweisen. Denn dieses Gesetz gilt für alle Dienstleister, die ihre Produkte im Fernabsatz (Internet) oder zumindest außerhalb der Geschäftsräume anbieten.
Kurz zusammengefasst: KEINE Provision ohne Geschäftsabschluss, KEINE Bindung an unser Büro, KEINE weiteren Verpflichtungen für Sie als Kunden. Im Sinne einer professionellen Arbeitsweise sind wir uns unserer Pflicht bewusst, Sie bestmöglich und rechtskonform zu beraten. Dass das manchmal umständlich ist, ist uns bewusst. Aber am Ende geht es uns um Sie und Ihre Sicherheit beim Hauskauf!
Den detaillierten, gesetzlichen Text finden Sie in unserer Nebenkostenübersicht, der für Sie in zwei Versionen zur Verfügung steht: